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   VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441   

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VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441 (https://dejure.org/2013,2015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2013 - 7 B 12.2441 (https://dejure.org/2013,2015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 (https://dejure.org/2013,2015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von sonstigen Präferenzen der Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für die Bestimmung einer Schule als nächstgelegen; Ansehung einer an einer privaten Schule eingeführten Schulkleidung als schülerbeförderungsrechtlich relevante pädagogische oder ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1... , Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 101, Art. 110 Abs. 1, Art. 126 Abs. 1, Art. 128 Abs. 1, Art. 132, Art. 134 BV, Art. 8 Abs. 3, Art. 90 Satz 2, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 BayEUG, Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 SchKfrG, § 1 Satz 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 3, Satz 6, Abs. 3, Abs. 4 SchBefV
    Schülerbeförderungsrecht: Nächstgelegene Schule und Schulkleidung | Schülerbeförderung; Monoedukative Mädchenrealschule als Ersatzschule in Kirchlicher Trägerschaft; Schulkleidung; Nächstgelegene Schule; Pädagogische oder weltanschauliche Eigenheiten; Zumutbarkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von sonstigen Präferenzen der Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für die Bestimmung einer Schule als nächstgelegen; Ansehung einer an einer privaten Schule eingeführten Schulkleidung als schülerbeförderungsrechtlich relevante pädagogische oder ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schulkleidung an privater Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die nächstgelegene Schule eine Schuluniform vorschreibt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten kann unabhängig sonstiger Präferenzen nur auf die nächstgelegene Schule beschränkt werden

  • bayrvr.de (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 487
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit - ohne eine eigenständige Ausbildungs- und Fachrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV zu begründen - deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/16).

    Der Verordnungsgeber wollte jedoch mit § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV keine übermäßige Ausweitung der Beförderungskosten entstehen lassen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 a.a.O. S. 17).

    Die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift setzt außergewöhnliche individuelle Umstände voraus, die zum Ausgleich von Härten aufgrund der Beschränkung der Beförderungspflicht auf die nächstgelegene Schule Berücksichtigung verlangen (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/18).

    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/18).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Der kirchliche Ersatzschulträger der C...-Realschule wirkt zwar an der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe mit, ist aber seinerseits nicht grundrechtsverpflichtet, sondern Träger des Grundrechts der Privatschulfreiheit (Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 134 BV) und hierdurch berechtigt, sich im Rahmen seiner schulpädagogischen Beurteilung auch für Methoden und Organisationsformen zu entscheiden, die von den staatlich Verantwortlichen für den Bereich des öffentlichen Schulwesens bewusst verworfen werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 6 C 6.12 - juris Rn. 21, 28, 35).

    Der Umstand, dass der Ersatzschulbetrieb nur auf der Grundlage einer staatlichen Genehmigung aufgenommen werden darf, ordnet die Entscheidung der Schule über die Auswahl ihrer Schüler weder der Genehmigungsbehörde noch dem zur Schülerbeförderung verpflichteten Aufgabenträger zu (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 6 C 6.12 - juris Rn. 35).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    An der für die Grundrechtsbindung maßgebenden eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfG, B.v. 11.7.2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202/222 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Weder dem einzelnen Privatschulträger noch dem Privatschüler oder dessen Erziehungsberechtigten steht aus Art. 134 BV ein unmittelbarer verfassungsrechtlich verankerter Anspruch auf Förderung zu (BayVerfGH, E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-03 - BayVBl 2005, 140/141; E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76/77, 78).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Weder dem einzelnen Privatschulträger noch dem Privatschüler oder dessen Erziehungsberechtigten steht aus Art. 134 BV ein unmittelbarer verfassungsrechtlich verankerter Anspruch auf Förderung zu (BayVerfGH, E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-03 - BayVBl 2005, 140/141; E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76/77, 78).
  • VGH Bayern, 13.07.1993 - 7 B 92.2967
    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    31 a) Im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift, die Entscheidung für eine Schule aufgrund ihrer pädagogischer oder weltanschaulicher Eigenheiten in der Regel auch im Rahmen der Schülerbeförderung anzuerkennen (BayVGH, U.v. 13.7.1993 - 7 B 92.2967 - BayVBl 1994, 212/213), bestehen grundsätzlich keine Bedenken, § 2 Abs. 3 SchBefV trotz seines Wortlauts auch dann anzuwenden, wenn die Schülerin oder der Schüler die nächstgelegene Schule wegen deren Eigenheiten nicht besuchen will.
  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 7 B 07.1008

    Beförderungspflicht zum Unterricht der nächstgelegenen Schule beurteilt sich

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Der Beklagte hatte daraufhin, ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein (vgl. BayVGH, U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris), zunächst die kostenfreie Beförderung der Klägerin zur D...-Realschule übernommen, aber von vornherein klargestellt, er werde die kostenfreie Beförderung einstellen, sollte sich die Klägerin für eine andere Ausbildungsrichtung entscheiden, die an einer näher gelegenen Schule ebenfalls angeboten wird.
  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - BayVBl 2011, 572 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092

    Schülerbeförderung; pädagogische oder weltanschauliche Eigenheiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    33 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (zuletzt BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441
    Auch Art. 128 und Art. 129 Abs. 2 BV lässt sich kein Gebot des Inhalts entnehmen, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu sorgen hätte (BayVerfGH, E.v. 27.7.1984 - Vf. 17-VII-83 - VerfGH n.F. 37, 126/131 f.).
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Dabei sind die Träger des Grundrechts der Privatschulfreiheit aus Art. 7 Abs. 4 GG, Art. 134 der Verfassung des Freistaates Bayern berechtigt, sich im Rahmen ihrer schulpädagogischen Beurteilung auch für Methoden und Organisationsformen zu entscheiden, die von den staatlich Verantwortlichen für den Bereich des öffentlichen Schulwesens bewusst verworfen werden (vgl. BVerwG 30. Januar 2013 - 6 C 6/12 - Rn. 21, 28, 35, aaO; BayVGH 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 - Rn. 24) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Maßgeblich sind damit allein die in den schülerbeförderungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Kriterien und nicht sonstige Präferenzen der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten (OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [443]; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [Ls. 1]).

    Nimmt der Staat den Eltern daher mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab, so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, 39, 7 [17]; OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50 f.]; Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [442]; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 f.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]).

  • VG München, 10.11.2015 - M 3 K 13.2992

    Kostenfreiheit des Schulweges

    Beim Vergleich des Beförderungsaufwands ist grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 19; B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris Rn. 10; U. v. 12.2.2001 - 7 B 99.3719 - juris Rn. 28).

    Da der Kläger derzeit aber keine öffentliche Schule besucht, besteht ein Beförderungsanspruch zur nächstgelegenen Privatschule (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 19 f.).

    Gymnasium Besonderheiten aufweist, auf die sich Kläger berufen könnte, um den Schulbesuch dort nach § 2 Abs. 3 SchBefV in analoger Anwendung (vgl. BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 31) abzulehnen.

    Erfasst werden sollen nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet; nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen kann ausreichen (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris Rn. 2).

    Bei der Entscheidung hierüber darf der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 42).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Auf diesen Aspekt wird nochmals explizit im klägerischen Schriftsatz vom 24. Februar 2017 eingegangen; dem Urteil des BayVGH vom 19. Februar 2013 (7 B 12.2441, Rn. 41) zufolge sei § 2 Abs. 4 Nr. 3 SchBefV zu prüfen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441- juris, Rn. 33; U.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris, Rn. 2).

    Bei den Entscheidungen, die die Behörde im Rahmen des § 2 Abs. 4 SchBefV trifft, ist das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung, wie es in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG verankert ist, als prägender Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts zu berücksichtigen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - Rn. 42 m.w.N.).

    Die Zustimmung nach dieser Vorschrift ist nur in außergewöhnlichen Fällen zu erteilen (BayVGH, U.v. 19.2.2013, a.a.O, juris, Rn. 42).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit

    Dem geltenden Verfassungsrecht lässt sich auch kein Gebot des Inhalts entnehmen, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu sorgen hätte (OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50]; VGH Bayern, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]).

    Maßgeblich sind damit allein die in den schülerbeförderungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Kriterien und nicht sonstige Präferenzen der Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten (VGH Bayern, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [Ls. 1]).

  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 7 BV 20.1967

    Klage auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand, sondern mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten abzustellen ist (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Für die Annahme einer Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV genügt nicht jeder pädagogisch oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen; denn sachliche Unterschiede zwischen Schulen gleicher Ausbildungs- und Fachrichtung beruhen regelmäßig auf pädagogischen oder weltanschaulichen Gründen (stRspr, vgl. u.a. BayVGH, B.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33).

    In Betracht kommen, wie auch die Regelbeispiele der Vorschrift - Tagesheimschulen, Schulen mit gebundenem oder offenem Ganztagsangebot, nicht-koedukative Schulen, Bekenntnisschulen - zeigen, insoweit vor allem besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägungen sowie besondere Lehr- und Erziehungsmethoden (vgl. BayVGH, U.v. 19.12.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 33).

    Zudem entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dass Schülerbeförderung eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Leistung der öffentlichen Hand ist und es keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Schulwegkostenfreiheit gibt (vgl. VerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV eng auszulegen (vgl. u.a. BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441).

    Dies wurde z.B. für einheitliche Schulkleidung verneint (BayVGH, U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris).

    Bei der Entscheidung darf der Aufgabenträger das öffentliche Interesse an der sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchBefV) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U. v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n. F. 49, 12/18; U. v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris).

  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV ist eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - BayVBl 2013, 439).

    Bereits mit Urteil vom 5. März 2012 - 7 ZB 11.2092 - juris (vgl. zudem BayVGH, U.v.19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV nicht schon dadurch erfüllt sind, dass ein großer Teil des Unterrichts unter Verwendung eines Notebooks durchgeführt wird.

    Diese Entscheidung wird mit der Bindung der Verwaltung an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) begründet und ist nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 42 m.w.N.).

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV eng auszulegen (BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441- juris, Rn. 33; U.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - juris, Rn. 2).

    Das dargelegte Doppelstundenkonzept müsste derart prägend sein, dass es sich in pädagogisch-konzeptioneller Hinsicht evident von anderen gebundenen Ganztagsschulen abheben würde (BayVGH, U.v. 19.2.2013, a.a.O. juris, Rn. 34).

    Die Zustimmung nach dieser Vorschrift ist nur in außergewöhnlichen Fällen zu erteilen (BayVGH, U.v. 19.2.2013, a.a.O, juris, Rn. 42).

  • VG Koblenz, 13.06.2018 - 4 K 123/18

    Fahrtkostenerstattung für Grundschüler an einer Freien Waldorfschule

    Maßgeblich sind damit allein die in den schülerbeförderungsrechtlichen Vorschriften festgelegten Kriterien und nicht sonstige Präferenzen der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten (OVG RP, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [443]; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [Ls. 1]).

    Nimmt der Staat den Eltern daher mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab, so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, 39, 7 [17]; OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50 f.]; Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [442]; BayVer- fGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 f.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]).

  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24

    Das Schulprofil "Inklusion" (Art. 30b Abs. 3 BayEUG) stellt für Schüler mit

  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 7 B 17.320

    Übernahme von Beförderungskosten für den Schulweg

  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 7 ZB 21.115

    Zu den Anforderung an pädagogische Eigenheiten als Voraussetzung für die

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736

    Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.223

    Aufnahmebereitschaft der nächstgelegenen Schule, Ausbildungsrichtung bei

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439

    Schülerbeförderung

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 7 ZB 16.592

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 7 ZB 14.2300

    Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule;

  • VG Regensburg, 15.02.2016 - RN 3 K 15.1262

    Übernahme von Schülerbeförderungskosten - Freie Entscheidung des Staates zur

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 7 ZB 15.2230

    Beförderungskosten, Kostenerstattung, Treu und Glauben, Verwaltungsgerichte,

  • VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • VG Regensburg, 17.12.2014 - RO 2 K 14.1217

    Parteiwechsel auf Beklagtenseite nach Klageerhebung; Klagefrist;

  • VG Mainz, 25.11.2013 - 6 K 755/13

    Widerruf der Bewilligung der Übernahme von Schülerfahrtkosten

  • VG Regensburg, 22.01.2015 - RN 2 K 14.1161

    Kostenfreiheit des Schulwegs, nächstgelegene Schule, Realschule,

  • VG München, 16.04.2013 - M 3 K 11.5448

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

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